Schwulenzentrum im Zwielicht?
Schwulenzentrum im
Zwielicht? Am Donnerstag, den 9. Oktober 2003, überschlugen sich in Bremen die Nachrichten über eingeleitete Ermittlungen gegen den SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Michael Engelmann. Nachdem die Bremische Bürgerschaft aufgrund eines Anfangsverdachtes wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 184 (Verbreitung pornografischer Schriften) dem Antrag der Staatanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten stattgegeben hatte und es bei Michael Engelmann zu einer Hausdurchsuchung kam, übertrafen sich die Medien mit Spekulationen über vermeintliche Strafverstöße von Michel Engelmann. Da Michael Engelmann, der inzwischen sogar aus dem Verein Rat und Tat ausgetreten ist, seit Jahren als Vorstandsmitglied des Bremer Schwulen- und Lesbenzentrums Rat und Tat tätig war, befasste sich die Mitgliederversammlung des Schwulen- und Lesbenzentrums am 6. November mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und stellte die folgende Erklärung auf Antrag der Vereinsmitglieder Peter Christoffersen, Jörg Hutter und Helmut Koch mehrheitlich zur öffentlichen und vereinsinternen Diskussion: Erklärung der Mitgliederversammlung des Bremer Rat und Tat Zentrums vom 6.11.2003 Die Mitgliederversammlung des Rat und Tat Zentrums für Schwule und Lesben nimmt zur Kenntnis, dass
Die Mitgliederversammlung des Rat und Tat Zentrums für Schwule und Lesben erwartet von den Medien und Bremer Politikern,
die Mitgliederversammlung des Rat und Tat Zentrums für Schwule und Lesben gibt zu bedenken, dass potenzielle Verstöße gegen den Paragrafen 184 Strafgesetzbuch differenziert zu betrachten und zu bewerten sind. Sie macht darauf aufmerksam, dass
Die Mitgliederversammlung des Rat und Tat Zentrums für Schwule und Lesben weist ferner darauf hin, dass
Unabhängig von dem Ausgang des gegen Michael Engelmann eingeleiteten Ermittlungsverfahrens würdigt die Mitgliederversammlung des Rat und Tat Zentrums für Schwule und Lesben Michael Engelmanns schwulenpolitisches Engagement und seinen verdienstvollen Einsatz für das Bremer Schwulen- und Lesbenzentrum. Sie begrüßt es zudem, wenn er die ihm gegebenen Gesprächsangebote nutzt.
Bremen, den 6. November 2003 Ex-Politiker erhält BewährungsstrafeAm 26. Juni des Jahres 2004 vermeldete der Weser Kurier unter der Überschrift "Ex-Politiker erhält Bewährungsstrafe", dass das Verfahren gegen Michael Engelmann mit Erlass eines Strafbefehls beendet worden sei. "Der Verdacht, der 35-Jährige habe übers Internet Kontakt zu Minderjährigen gesucht, hat sich nach Informationen unserer Zeitung nicht bestätigt", so der Weser Kurier. Somit dürfte ein Verstoß gegen den § 182 vorgelegen haben. Dieser Paragraf droht bei der "Verbreitung pornografischer Schriften" mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe. Unklar bleibt bei dieser Umschreibung, was dem Betreffenden ganz konkret zur Last gelegt worden ist. Wahrscheinlich konnte Michael Engelmann der Besitz von pornografischen Bildern, die Teenager von unter 14 Jahren zeigen, nachgewiesen werden. Ob diese Fotos auch über das Internet verbreitet worden sind, geht aus diesem Presseartikel nicht hervor. Leider verhindert eine nach wie vor unpräzise Berichterstattung, dass die Michael Engelmann zur Last gelegten Handlungen differenziert bewertet werden können. Denn in dem besagten Artikel heißt es, dass dem Ex-Politiker vorgeworfen worden sei, er "habe pornografische Bilder von Kindern im Internet verbreitet". Unklar bleibt bei alledem, welche Handlungen denn das Gericht konkret nachgewiesen und mit dem Urteilsspruch geahndet hat. Nach der aufgeregten Debatte um Michael Engelmann und dem abschließenden Urteil bleibt festzuhalten, dass die weit aus größere Strafe wohl die gewesen ist, dass der Ex-Abgeordnete seine politische Karriere so gnadenlos, abrupt und nachhaltig hat beenden müssen. Hilfreiche Links zum Thema im Internet Der homosexuelle Mann gerät unter Verdacht, und zwar unter den härtesten, der derzeit zu vergeben ist hierzulande: Er sei ein Kinderficker, dann doch. ... Essay von Elmar Kraushaar in der taz vom 28.10.2003 Das Bundeskriminalamt definiert unter "Fragen&Antworten" und der Kategorie "Pornografie" die Sachverhalte zur Pornografie und Kinderpornografie etc..
Tagesaktuelle Gesetze und Rechtsprechung zum europäischen und deutschen Recht: hier der Wortlaut der § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften)
Tagesaktuelle Gesetze und Rechtsprechung zum europäischen und deutschen Recht: hier der Wortlaut der § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) Themenverwandte Links Zurück zum Inhalt Zurück zum Beginn
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