Bremer große Koalition und die Homo-EheBremer große Koalition und die Homo-EheAuf dieser Seite zeichne ich in groben Zügen die Debatte zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Bremen nach. Ganz nach dem Geschmack der CDU-Hartliner eröffnete der damalige CDU-Innensenator Ralf Borttscheller 1999 die Debatte um die Homo-Ehe. Der damalige Innensenator Ralf Borttscheller stellt sich gegen die "Homo-Ehe"Die taz bremen berichtete am 23. April 1999 über ein Grußwort des Senators zum Jubiläum des Fachverbandes Bremer Standesbeamten:
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"Homo-Ehen" wie in Hamburg wird es in Bremen nicht geben, " solange ich politische Verantwortung in diesem Bundesland trage". Dieses Statement gab jetzt Innensenator Ralf Borttscheller in einem Grußwort zum Jubiläum des Fachverbands Bremer Standesbeamter ab. Der Staat habe "vernünftigerweise kein Interesse daran, Freundschaften zu belohnen", erklärte der CDU-Politiker. Nur wer sich zur Familie weiterentwickele und Kinder in die Weit setze, könne "Anspruch auf Schutz und Hilfe durch den Staat haben."
Ein neues Gesetz "zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" hatte jüngst den Weg zur "Hamburger Ehe" frei gemacht. Auch die neue rot-grüne Bundesregierung plant ein "Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft." Danach sollen gleichgeschlechtliche Paare gleiche rechtliche Möglichkeiten wie heterosexuelle Eheleute erhalten.
Borttscheller dagegen will am geltenden Recht festhalten: im Grundgesetz
Artikel 6 sei schließlich bestimmt, dass "Ehe und Familie" unter
besonderem Schutz des Staates" stünden. Daran dürfe man nicht rütteln.
Ein Ausweiten diese Grundrechtsschutzes auf andere Beziehungen hätte auch die
Verfassungskommission als "sachlich verfehlt" abgelehnt, erklärte er
vor den Standesbeamten.
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An diesem Entwurf trennen sich dann doch die Wege von
Schwusos und Grünen. Das hier wiedergegebene Interview von Michael Engelmann
von den Bremer Schwusos halte ich für mutlos und gutgläubig. Meine Reaktion: ein
Leserbrief an die taz bremen.
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Ein erster Rohentwurf des Bundesjustizministeriums über die Homosexuellen-Ehe ist vor vier Tagen durchgesickert. Der ist nicht unumstritten: Auch innerhalb der Schwulen Sozialdemokraten (Schwusos) gibt es unterschiedliche Bewertungen zum SPD-Entwurf. Darüber sprach die taz mit dem Vorsitzenden der Bremer Schwusos und einzig bekennenden schwulen Bürgerschaftsabgeordneten, Michael Engelmann.
taz: Was halten Sie von diesem Rohentwurf?
Michael Engelmann: Vom Grundsatz her ist das positiv. Denn ohne Zustimmung des Bundesrats ist erst mal nur dieser Schritt machbar.
Was ist gut an dem Entwurf?
Zum ersten Mal ist es in Deutschland möglich, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner eingetragen werden, was Rechte und Pflichten mit sich zieht: im Erbschaftsrecht, Mietrecht, Namensrecht und im Sozialrecht.
Was fehlt?
Das Aufenthaltsrecht für ausländische Lebenspartner, Adoptionsrecht - was innerhalb der SPD noch umstritten ist - und auch in der Steuergesetzgebung muss es weiter gehende Gleichstellungen geben. Das muss in einem zweiten Schritt nachgebessert werden.
Wann wird der kommen ?
Ob das noch in dieser Legislaturperiode möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Das hängt eher davon ab, ob sich die Mehrheit im Bundesrat nach den nächsten Landtagswahlen ändert, oder in wie weit die CDU bereit ist, ihre Position aufzugeben.
Und wenn man nach diesem Entwurf alles so belässt ?
Die Befürchtung mag es geben. Aber dieser erste Schritt ist auch Motivation: Es lohnt sich zu kämpfen.
Die niedersächsischen Schwusos halten den Entwurf für völlig unakzeptabel.
Deren Haltung ist: Besser gar nichts zu haben, bevor man etwas hat, was nicht ausreicht. Ich hätte mir hier mehr Konsens gewünscht: Eine Frontalopposition innerhalb der SPD macht das Arbeiten nicht einfacher.
Trotzdem weicht der Entwurf von den ursprünglichen Forderungen weitab.
Ich wünsche mir, Herta Däubler-Gmelin hätte ein bisschen mehr Mut diese Dinge, auch anderen Parteien gegenüber, zu vertreten.
Ist ihr bei diesem Entwurf nicht der Mut ausgegangen?
Ob ihr der Mut ausging, kann ich nicht sagen. Der Entwurf ist sicher nicht das Gelbe vom Ei. Aber er beinhaltet schon mal 70 bis 80 Prozent von dem, was ich haben möchte.
Werdet Ihr was machen?
Vielleicht können wir Herta einen Brief schreiben und deutlich auf unsere Wünsche hinweisen.
Fragen: pipe
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Michael Engelmanns Analyse, nach der der aus dem Hause der SPD Justizministerin stammende Rohentwurf zur Homosexuellenehe überwiegend positiv zu bewerten sei, ist entschieden zu widersprechen. Insbesondere bleibt völlig unersichtlich, warum "ohne Zustimmung des Bundesrates ... erst mal nur dieser Schritt machbar" sei. Da die Bundesländer ein Register zur Eintragung anlegen müssen, wird auch diese Regelung um die Zustimmung des Bundesrates nicht herum kommen.
Der Rohentwurf muss auf Kritik stoßen, weil er wesentliche Rechtsbereiche ausklammert, wie etwa Regelungen im Ausländerrecht, die binationalen Paaren endlich Rechtssicherheit bieten. Selbst die familienrechtlichen Regelungen bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. So muss die so genannte Zugewinngemeinschaft, die bei heterosexuellen Ehen selbstverständlich ist, ausdrücklich vereinbart werden. Sonst kann es passieren, dass nach dem Tod eines Partners die Blutsverwandten auf das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zugreifen.
Schwerer als die fachlichen Mängel wiegt jedoch die Begründung für diesen Torso. Das Gesetz soll ohne große gesellschaftliche Debatte in den Bundestag eingebracht und schnell verabschiedet werden. Hierin manifestiert sich nicht nur fehlende Courage, dieses 'Schmuddelthema' offensiv zu vertreten, sondern eine gute Portion taktischer Fehleinschätzung. Nur wer offensiv fordert, erhält nachher wenigstens einen Teil. Wer jedoch schon mit kleinförmigen Forderungen einsetzt, hat nachher nicht mehr viel in der Hand. Es ist daher ziemlich gutgläubig von Engelmann, wenn er meint, es sei besser, einen unzureichenden Gesetzentwurf zu haben, als gar keinen.
Dr. Jörg Hutter, Mitglied im
Landesvorstand von
Bündnis 90/Die Grünen
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Am 1. Juni 2000 veranstaltete das Bremer Rat und Tat Zentrum für Schwule und Lesben eine Diskussionsveranstaltung zur Bestandsaufnahme rotgrüner Regierungspolitik. Eingeladen waren die Bremer Bundestagsabgeordneten Marieluise Beck (Grüne) und Volker Kröning (SPD).
Damals hofften wir noch, in Bremen ein Klima erzeugen zu können, "dass Bremen nicht umhin kommt, im Bundesrat dafür (i.e. das LPartG) zu stimmen". (Jörg Hutter in der taz bremen vom 3. Juli 2000.) Volker Kröning gar meinte: "Ich erwarte, dass die große Koalition, die sich gerne als Koalition der Modernisierer ausgibt, sich an dieser Stelle nicht auch ins Abseits stellt." (taz bremen vom 3. Juli 2000). Immerhin gründeten wir in Folge eine parteiübergreifende Bremer Initiative, um mit mit Hilfe einer Podiumsdiskussion und einer Unterschriftensammlung für das Reformvorhaben zu werben. Mit dabei waren: Elterngruppe schwuler und lesbischer Kinder, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, das Rat und Tat Zentrum für Schwule und Lesben, die schwulen Sozialdemokraten und der Bremer Landesverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Die Vorbereitungen zu diesen Aktionen liefen selbst in der Sommerpause gut an, bis die taz bremen uns am 21. Juli mit einer Presseerklärung des CDU Bürgermeisters und Finanzsenators Hartmut Perschau konfrontierte. Der folgende Artikel dokumentiert die harten Fronten.
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Bis gestern war die Welt für die schwul/lesbische Arbeitsgruppe "Warmer Herbst" fast noch in Ordnung. Briefe an StellvertreterInnen der Parteien, Kirchen, Gewerkschaften wurden gerade eingetütet, um sie für eine Stellungnahme zur Gleichstellung schwul/lesbischer Partnerschaften zu gewinnen. Damit wollten die neu formierten Aktiven vom Rat und Tat Zentrum, Betroffene Eltern, Grüne und SPD gesellschaftlich Druck machen für eine Zustimmung Bremens im Herbst im Bundesrat zum Gesetzentwurf. Finanzsenator Hartmut Perschau (CDU) allerdings funkte gestern dazwischen - mit einer harschen Ablehnung des geplanten Gesetzentwurfs.
Perschau wertet den Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung als "Angriff auf die Ehe als die Keimzelle der Gesellschaft." Damit werde die vom Grundgesetz gewollte Hervorhebung von Ehe und Familie zur Farce, wettert der Finanzsenator: "Wir brauchen keine Privilegierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften." Der Rest der Union sieht das nicht viel anders: Keine Gleichstellung mit der Ehe, wohl aber punktuelle Verbesserungen zum Beispiel beim Auskunftsrecht, erklärten Fraktionschef Jens Eckhoff und auch die Junge Union.
Für viele Aktivisten blieben Perschaus Äußerungen dagegen "völliger Quatsch". Der Schutz der Ehe müsse ja nicht mit der Diskriminierung anderer Lebensformen erfolgen, korrigierte Jörg Hutter (Grüne): "Den Heterosexuellen wird doch nichts weggenommen - das ist ein Missverständnis." Für die Schwulen Sozialdemokraten Bremen (Schwusos) war die Sache klar: "Herr Perschau stellt sich ins Abseits."
Trotzdem - ein Perschau-Statement im Sommertheater mit Folgen: Ihre Brief-Aktion an einige CDU-Parteigänger sah die Arbeitsgemeinschaft damit konterkariert, gleichzeitig schwand die Hoffnung auf eine Bremer Zustimmung im Bundesrat. "Nach der Positionierung Perschaus wird es schwierig, die CDU noch zu gewinnen", bekannte Jörg Hutter von den Grünen. Die Hürden sind jetzt extra-hoch, kommentierte auch Michael Engelmann (SPD), einzig bekennender Schwuler der Bremischen Bürgerschaft: "Jetzt wird viel Überzeugungsarbeit auf die SPD zukommen", die starre Haltung des konservativen Koalitionspartners zu überwinden.
Um zu retten, was noch zu retten ist, "müssen wir jetzt richtig in die Puschen kommen", bekannten die Bremer Aktiven und wollen Einzelgespräche mit den Parteifunktionären führen. Diejenigen auf ihre Seite bringen, die vielleicht noch was reißen können, damit "Bremen sich nicht wieder mal leichtfertigerweise im Bundesrat enthält." Für September oder Oktober sind Veranstaltungen geplant.
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Bis zu einem Ja ist es noch ein weiter Weg in Bremen: Anfang Dezember wird voraussichtlich die so genannte Homo-Ehe im Bundesrat diskutiert. Und damit sich Bremen in dieser Frage nicht enthalten wird, muss noch einiges in der Politik passieren. Das zumindest wurde auf der Podiumsdiskussion zum Thema "Eingetragene Lebenspartnerschaft am Mittwochabend ziemlich deutlich. (...) Nachdem sich Hartmut Perschau (CDU) im Sommer vehement gegen die Homo-Ehe ausgesprochen hatte, müsse noch ganz was anderes passieren, damit die Bremer Konservativen im Bundesrat zustimmen, glaubt zumindest die Ausländerbeauftragte der Grünen, Marieluise Beck: "Die Frage wird sein, wie viel Millionen legt der Finanzminister auf den Tisch, um die Bremer zu überzeugen".
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Vergeblich versuchten wir in der Folgezeit, den Präsidenten des Senats und Ersten Bürgermeister der Hansestadt, Henning Scherf (SPD), zu einer Stellungnahme zu bewegen. Sein Persönlicher Referent teilte mir am 12. Oktober schriftlich mit, er bitte um Verständnis, dass "Bürgermeister Dr. Scherf die von Ihnen gewünschte schriftliche Stellungnahme nicht abgeben kann". Um so verärgerter waren wir, als dieser sich bereits am am 26. Oktober in der Bundesausgabe der taz unter der Überschrift "Der Souverän" wie folgt äußerte: "Homo-Ehe - ganz sicher Enthaltung, 'dafür riskiere ich doch keinen Koalitionskrach' ". (taz vom 26.10.00). Die taz bremen kommentierte den Vorgang am 28. Oktober 2000.
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Eine Zustimmung Bremens zur Homo-Ehe wird es im Bundesrat nicht geben. Noch bevor sich Bürgerschaft und Senat mit dem Thema befasst haben, hat sich Henning Scherf im taz-Portrait festgelegt: Ganz sicher werde er sich enthalten, sagte Scherf, "dafür riskiere ich doch keinen Koalitionskrach".
Damit hat Scherf mit einem Machtwort die Position der SPD-Bürgerschaftsfraktion vom Tisch gewischt. Zwar ist eine breite Mehrheit der 47 Abgeordneten für die Initiative der rot-grünen Bundesregierung - 40 von ihnen unterzeichneten eine Petition zum Thema "Bremen sagt ja". Doch das Abstimmungsverhalten für die drei Bremer Bundesrats-Stimmen wird im Senat festgelegt. Und da gilt: Wenn Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD besteht, dann muss sich das Bundesland enthalten.
"So weit sind wir noch nicht" erinnerte gestern SPD-Fraktionschef Jens Böhrnsen. Für ihn ist der Gesetzentwurf zu eingetragenen Lebensgemeinschaften ein "wichtiges, notwendiges, ja: überfälliges Modernisierungsprojekt". Er fordert ein: "Ehe man sich auf das Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegt, muss es wenigstens eine Auseinandersetzung geben".
Doch die CDU hat sich längst festgelegt. Bereits im Juli hatte CDU-Bürgermeister Hartmut Perschau erklärt, der Gesetzentwurf sei ein "Angriff auf die Keimzelle der Gesellschaft" und: "Wir brauchen keine Privilegien gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften". In einzelnen Punkten können sich Teile der Bremer CDU zwar Verbesserungen für Schwule und Lesben vorstellen - etwa beim Miet- oder Zeugnisverweigerungsrecht. Schon ein ausgedehntes Auskunftsrecht für schwullesbische Partner im Krankenhaus wird allerdings abgelehnt. Der Chef der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Jens Eckhoff, erklärte gestern, man hoffe nun gar auf ein "Nein" Bremens im Bundesrat.
Verschiedene SPD-Bürgerschaftsabgeordnete zeigten sich gestern verwundert über Scherfs Äußerung. Unisono wurde gefordert, zuerst mit der Fraktion zu beraten. Auch der SPD-Unterbezirkschef Wolfgang Grotheer sagte, es gebe "eigentlich noch keinen Grund, sich festzulegen". Die Äußerung Scherfs "verstehe ich nicht". Die enttäuschtesten Worte fand Michael Engelmann, einziger bekennender Schwuler in der Bürgerschaft und Schwuso-Chef: "Das ist ein demotivierender Tiefschlag für uns", sagte er. "Ich fürchte, dass ist jetzt entschieden".
Jörg Hutter, Mitglied im Landesvorstand der Grünen, hätte nicht gedacht, "dass Scherf die Diskussion so einfach platt macht." Für ihn signalisiert der Bürgermeister mit seinen Äußerungen "die totale Missachtung von Schwulen und Lesben". Dass die SPD-Fraktion sich jetzt noch wehrt, erwartet er nicht: "Wenn's hart wird, kneifen die." Hartmut Klüver vom Rat & Tat-Zentrum empört sich vor allem über Scherfs Rhetorik: "Einerseits redet er immer über Toleranz und Liberalität - und jetzt lässt er seinen Worten keine Taten folgen."
Schwuso Engelmann hofft nun, dass die Basis den Bürgermeister doch noch zum Kampf in der Sache bewegen kann: Er hofft auf einen entsprechenden Beschluss des SPD-Landesparteitags am 18. November. Erst vor zehn Tagen hatte CDU-Chef Böhrnsen auf einer Podiumsdiskussion für das Thema geworben: "Wenn man lautere Stimmen hört, dann müsste der Senat darauf eingehen".
Tatsächlich scheinen nur noch die Massen eine Möglichkeit zu haben, den Regierungschef umzustimmen. Nur rund 2.000 Menschen unterschrieben in Bremen bislang die Petition "Bremen sagt ja" - allerdings auch aus logistischen Gründen. Ab Mitte November will Engelmann wieder auf der Straße stehen, um doch noch für die Sache zu werben. cd
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Am 9. November luden Michael Engelmann und ich die Medien gemeinsam in die grüne Landesgeschäftsstelle zu einer Pressekonferenz. Denn das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft stand im Bundestag zur Entscheidung an. Es war klugerweise in einen durch den Bundesrat zustimmungsfreien und zustimmungspflichtigen Teil getrennt worden. Somit kann Bremen durch sein Abstimmungsverhalten nur das Ergänzungsgesetz verhindern, nicht aber den Kern der Reform. Das sollte die Botschaft sein.
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"Die CDU kann das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft nicht mehr verhindern. Sie zerstört aber den liberalen Ruf Bremens in der schwul-lesbischen Szene." Jörg Hutter vom grünen Landesvorstand, kommentierte gestern gemeinsam mit dem SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Michael Engelmann die Bremer Debatte zur Homo-Ehe.
Morgen wird im Bundestag das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verabschiedet. "Auf diesen Tag warten unter anderem 40 binationale Paare im Land Bremen, die dann den ehelichen Gemeinschaften in puncto Arbeits- und Aufenthaltsrecht gleichgestellt sind", sagt Hutter. Im Dezember muss der Bundesrat sein Ja zu einigen ergänzenden Punkten geben - so zur Eintragung der Lebensgemeinschaft durch einen Standesbeamten. Sagt der Bundestag ja, der Bundesrat aber nein, entstünden, so Engelmann, rechtliche Probleme. Anträge der Schwulen Sozialdemokraten (Schwusos) auf dem Unterbezirks- und dem Landesparteitag fordern die sozialdemokratischen Senatoren noch einmal eindringlich zur Unterstützung des Gesetztesentwurfs auf. Wie viel das allerdings noch bringt ist fraglich, schließlich hatte sich Bürgermeister Henning Scherf (SPD) bereits auf ein Nein im Bundesrat festgelegt, um in dieser Frage keinen Koalitionskrach zu riskieren. Die Grünen bringen nächste Woche einen entsprechenden Antrag an die Regierungsparteien in die Bürgerschaft ein. hey
Copyright © Dr. Jörg Hutter. Alle Rechte vorbehalten. Der hier veröffentlichte Auszug aus einem Artikel im Weser Kurier ist urheberrechtlich geschützt und darf nur zu privaten Zwecken heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Für andere Absichten - insbesondere das Einstellen auf Webseiten - ist das Einverständnis des Verfassers einzuholen.
Unter obiger Überschrift titelte am gleichen Tag (10.11.2001) der Weser Kurier. In dem Artikel heißt es unter anderem:
"Teile des Gesetzes brauchen ein Ja des Bundesrats. Das gilt laut Jörg Hutter, Landesvorstandsmitglied der Grünen, vor allem für "verfahrenstechnische und steuerrechtliche" Fragen wie das Anrechnen des Einkommens des Partners bei der Sozialhilfe.
Damit
Bremen im Bundesrat zustimmt, haben sich Hutter und der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete
Michael Engelmann zu "Rot-Grün auf außerparlamentarischer
Ebene" zusammengetan. Die CDU war nicht zu gewinnen. Hutter:
"Wir appellieren an alle Schwulen in der Union, die Meinungsführerschaft
nicht Hartmut Perschau zu überlassen." Der CDU-Bürgermeister hatte
sich ausdrücklich ! gegen das Gesetz gewandt. Hutter sagt: "Die
Bremer Union kann das Gesetz nicht mehr verhindern, sondern nur noch dem
Image Bremens als tolerante Stadt schaden." Generell sei die CDU
darauf erpicht, Sozialhilfekosten zu senken und mehr Einwohner nach Bremen
zu lotsen. Das gelte offenbar nicht für Schwule und Lesben."
(Silke Hellwig im Weser Kurier am 10.11.2000)
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Am 16. November debattierte die Bremische Bürgerschaft einen Antrag unserer Fraktion, der den Senat aufforderte, dem Lebenspartnerschaftsgesetz im Bundesrat zuzustimmen. Aufgrund der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD konnte die SPD noch nicht einmal einen solchen Antrag stellen. Der Antrag hatte den folgenden Wortlaut:
An dieser Stelle will ich nur zwei Passagen des Redebeitrages unserer grünen Abgeordneten Karoline Linnert wiedergeben, die vortrefflich die antiquierte Haltung der CDU illustrieren:
Abg. Frau Linnert (Bündnis 90/Die Grünen):
... Ich glaube auch, das will ich hier in dieser ganzen Härte sagen, dass das Argument mit der Verfassungswidrigkeit vorgeschoben ist. Die Sache geht viel tiefer. In Wirklichkeit möchten Sie nicht, dass es Schwule und Lesben gibt.
(Lachen bei der CDU)
Ja, natürlich, sonst wären Sie ganz klar dafür, Menschen mit dieser sexuellen Orientierung gleichzustellen! Das wollen Sie aber nicht, Sie wollen, dass es denen ein bisschen weniger gut geht als den anderen. Sie wollen nicht, dass es Schwule und Lesben gibt! Wenn man das denn schon nicht verhindern kann, dann wenigstens sollen schwule und lesbische Menschen nicht stark vom Gesetz geschützt, selbstbewusst und frei sein. Dann wenigstens sollen Staat und Gesellschaft deutlich machen, die sind nicht so wie wir, die sind nicht so wertvoll, kurzum: Heteros sind was Besseres!
(Unruhe bei der CDU)
Das ist der Dünkel! Dieser Dünkel ist die Hauptmotivlage der CDU in der Auseinandersetzung, die man jetzt erleben kann. Vielleicht haben sich einige von Ihnen ja angeschaut, was Herr Perschau bei Sabine Christiansen geboten hat. Ehrlich gesagt, es war peinlich!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)
...
Abg. Frau Linnert (Bündnis 90/Die Grünen):
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Oppermann, ich wollte als Erstes darauf eingehen, dass Sie bei Ihrem ersten Redebeitrag gesagt haben, es geht niemanden etwas an, wer mit wem zusammenlebt. Das sollte zeigen, dass die CDU-Fraktion eine besonders liberale Position vertritt.
Ich möchte Ihnen da gern widersprechen. Es geht uns etwas an, gerade in der Politik geht es uns etwas an! Wenn Menschen nämlich zusammenleben, und sie bitten darum, dass der Staat sich ihr Zusammenleben einmal genauer ansieht, dann geht es uns etwas an! Es ist klar, dass der Staat mit seinen rechtlichen Regelungen massiv in das Privatleben von Menschen eingreift, in das von Alleinstehenden, in das von Verheirateten, in das von in Gruppen lebenden Menschen, in das von Wohngemeinschaften, und da geht es uns etwas an. Da geht es uns nämlich als Leute an, die dafür zuständig sind, wie der Staat mit seinen Bürgerinnen und Bürgern umgeht, wie Gesetze, Regelungen und Verordnungen gegenüber den Lebensgemeinschaften sind. Da geht es uns etwas an!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
So, wie Sie das hier gesagt haben, ist das einfach zynisch. Das heißt nämlich: Uns geht das gar nichts an, seht zu, wie ihr klarkommt! Wir verweisen euch darauf, es gibt ja Rechtsanwälte und Notare. Ich finde das zynisch! Ich finde, der Staat muss dem Bedürfnis von Menschen, ihre Lebensgemeinschaften zu unterstützen, nachkommen, und das tut dieses Gesetz. ....
Trotz des Appells an die SPD, dem grünen Antrag zuzustimmen, enthielt sich die Fraktion der SPD bis auf den Abgeordneten Engelmann der Stimme, was zur Ablehnung des Antrages führte. Das Protokoll dokumentiert die entscheidende Abstimmung wie folgt:
Am
6. Dezember besuchten uns dann Hamburger Ehe-Paare im
Geyhound-Bus, um der Forderung an die Bremer Politiker, sich für
den Gesetzesentwurf der rotgrünen Bundesregierung einzusetzen,
Nachdruck zu verleihen. Auf grüner Seite waren dabei unsere
Abgeordnete Karoline Linnert, unsere Fraktionsgeschäftsführerin
Anni Nottebaum und ich. Wir überreichten jedem Paar als
Dankeschön für die Unterstützung einen Strauß Blumen.
Nachdem am 11. November 2000 der Bundestag das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in letzter Lesung beschlossen und der durch die Länderkammer nicht zustimmungspflichtige Teil am 1. Dezember den Bundesrat passiert hat, ist das Reformwerk am 22. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Über das Ergänzungsgesetz (der zustimmungspflichtige Teil) wird zudem in den nächsten Monaten in einem Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat weiter verhandelt. Ungeachtet dieser Beratungen tritt der Kernbereich des Gesetzes zum 1. August 2001 in Kraft. Zu diesem Sachverhalt hat die Grüne Bürgerschaftsfraktion die folgende Frage an den Bremer Senat gerichtet:
Die offizielle Antwort aus dem Innenressort lässt die nötige Sachkenntnis missen. So heißt es in der Antwort zur Fragestunde am 21. März 2001:
"Die praktische Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist zur Zeit noch offen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz allein ist nicht vollziehbar. Zu seiner Ausführung hat der Bund die personenstandsrechtlichen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften im Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz vorgesehen. Dieser zweite Teil des Gesetzesvorhabens ist derzeit Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Senat wird den Ausgang dieses Verfahrens abwarten."
Offensichtlich hat der Innensenator übersehen oder nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass die Eintragung nach dem verkündeten Gesetz amtlich vorzunehmen ist und die Länder eine entsprechende Behörde benennen müssen. Insofern ist der folgende Antrag unserer Fraktion vom 26. März 2001 nur folgerichtig:
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Am 29. Mai hat der Bremer Senat wohl angesichts der Einsicht, um eine landesrechtliche Regelung für das am 1. August 2001 in Kraft tretende Lebenspartnerschaftsgesetz nicht herumzukommen, ein entsprechendes Einführungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf wird nun am 14. Juni in der Staatlichen Deputation für Inneres beraten und in der Bürgerschaft (Landtag) auf der Sitzung am 21. Juni 2001 in erster und zweiter Lesung beschlossen.
Während Michael Engelmann, Bremer Schwuso-Vorsitzender und Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft in der taz bremen am 30. Mai 2001 nur darüber jubelt, "dass wir es nicht zulassen, dass die Beurkundung in verstaubten Hinterzimmern einer Behörde stattfindet"1, bleibt doch noch kritisch anzumerken, dass der Entwurf insgesamt nur das Nötigste regelt. Die weitergehenden personenstandsrechtlichen Regelungen, die derzeit noch im Vermittlungsausschuss des Bundesrates verhandelt werden, sollen keinen Eingang in das Landesrecht finden. Dementsprechend heißt es in der Begründung auch unmissverständlich: "Eine Verpflichtung des Landesgesetzgebers, das ursprüngliche Vorhaben des Bundesgesetzgebers hinsichtlich einer umfassenden Einbindung in das Personenstandswesen durch Landesrecht zu vervollständigen, gibt es nicht. Die im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz enthaltenen personenstandsrechtlichen Regelungen werden daher nicht übernommen."2
Dieser Prämisse folgend fehlen umfassende Regelungen über die Anlage eines Lebenspartnerschaftsbuches, die Beteiligung von Zeugen an der Eintragung sowie Ausführungen über Eintragungen beim nicht-zuständigen Standesbeamten, eine Vorschrift, die sich auf die Wahlfreiheit des Standesamtes bezieht. Dies mag wohl auch der Grund dafür sein, dass sich Bremen nicht an den Beratungen im Vermittlungsausschuss des Bundesrates über das Ergänzungsgesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft beteiligt.
Nur so meint wohl die Bremer CDU, die nötige symbolische Distanz zur Ehe aufrecht erhalten zu können. Dass sie hiermit geradezu penetrant auf eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnern und heterosexuellen Ehepartnern pocht und somit die angekündigten Verfassungsklagen der unionsregierten Länder, die ihre Anträge ja gerade mit der Gleichstellung beider Rechtsinstitute begründen, selber konterkariert, scheint den CDU-Strategen nicht aufzufallen. Somit sind die kleinkarierten Bosheiten eher Ausdruck eines infantilen Charakters, ganz nach dem Stil eines bockigen Kindes, dass noch einmal mit dem Fuße aufstampft, weil es die elterlichen Vorgaben nur noch hinnehmen kann. Denn offensichtlich leuchtet auch der Bremer CDU ein, dass sie das Lebenspartnerschaftsgesetz, eines der wesentlichen Reformvorhaben rotgrüner Regierungspolitik, nicht mehr verhindern kann.
Dass der Senat nun auch Noch-Innensenator Dr. Bernt Schulte zurückpfeift, weil er feststellt, dass als fachlich zuständige Behörde nur die Standesbeamten in Bremen und Bremerhaven in Frage kommen, kann eindeutig als grüner Erfolg gewertet werden (Siehe unseren obigen Antrag vom 26. März 2001). Denn Schultes Ankündigung, nach der die Eintragungen ja auch von Notaren vorgenommen werden könnten, haben wir bereits in der Bürgerschaftssitzung im März als rechtlich undurchführbar zurückgewiesen. Diesen grünen Standpunkt hat sich nun auch der Bremer Senat zu eigen gemacht, da es in dem Entwurf des Ausführungsgesetzes heißt: "Die Bestimmung der Notare ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Der Bund hat das Notaramtsrecht abschließend geregelt. Abschließend bestimmt sind damit auch die Geschäfte, die zum Amt des Notars gehören. Über die Bundesnotarordnung selbst enthaltenen Vorbehalte hinaus kann Landesrecht dem Notar keine weiteren Amtsgeschäfte zuweisen. Als weiteres Hindernis kommt hinzu, dass Notare nicht Behörde im Sinne des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts und von § 1 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 1 Satz 4 des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind. Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 Bundesnotarordnung), weisungsfrei und nicht Teil der Verwaltungsorganisation eines Landes. Die notwendige Behördeneigenschaft könnte nur erreicht werden, wenn den Notaren Aufgaben zum Vollzug des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Wege der Beleihung übertragen würden. Auch dem steht aber die abschließende Regelung des Notaramtsrechts durch die Bundesnotarordnung entgegen. Die mit einer Beleihung notwendige Unterstellung unter staatliche Fachaufsicht wäre zudem mit der Definition des Notaramts nach § 1 der Bundesnotarordnung nicht zu vereinbaren."3
Die wesentlichen Bestimmungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes treten somit wahrscheinlich (=vorbehaltlich einer möglichen einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts) auch in Bremen am 1. August 2001 in Kraft. Hinzu kommt, dass die ungleichen Ausführungsbestimmungen in den Bundesländern die Debatte um Nachbesserungen eher befördern als zum verstummen bringen wird. Daher können wir die Diskussion der nächsten Jahre nur mit Gelassenheit auf uns zukommen lassen. Insofern hat sich die Union mit ihren kleinkarierten Gehässigkeiten geradezu einen Bärendienst erwiesen.
Anmerkungen
1 taz bremen, Rosarotes Standesamt: Lesben und Schwule dürfen amtlich heiraten, 30. Mai 2001. Zurück zur Fn. 1
2 Bremisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BremLPartVerfG), Entwurf des Senats vom 29.05.2001, S. 7. Zurück zur Fn. 2
3 Bremisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BremLPartVerfG), Entwurf des Senats vom 29.05.2001, S. 8. Zurück zur Fn. 3
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Die Bremer CDU scheint in der Frage der Eingetragenen Partnerschaft für Schwule und Lesben gespalten zu sein. Während Fraktionsvorsitzender Jens Eckhoff seine Partei wohl für die Eintragung auf den Bremer Standesämtern gewinnen konnte, folgen die Hartliner, der ehemalige Innensenator Ralf Borttscheller sowie der jetzige Finanzsenator Hartmut Perschau der neuen CDU-Linie nur widerwillig. Der Reihe dieser CDU-Fundamentalisten kann man neuerdings eine neue Figur zuordnen: und zwar den designierte Bremer Innensenator Dr. Kuno Böse, Import aus Berlin und derzeit noch Staatsrat im Innenressort. Im Weser-Report vom 3. Juni 2001 beginnt er einen Kommentar mit der folgenden Aussage:
"Die Ehe ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Ehe und Familie stehen deshalb nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates. Eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe ist nach meiner Überzeugung verfassungswidrig." (Weser Report vom 3. Juni 2001, S. 2)
Einmal abgesehen davon, dass die Bremer CDU gerade selbst dafür gesorgt hat, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Bremer Einführungsgesetz zur Eingetragenen Partnerschaft der Ehe eben nicht gleichgestellt werden, ist schwer nachvollziehbar, warum der grundgesetzlich gebotene besondere Schutz der Ehe nur durch die Diskriminierung anderer Lebensgemeinschaften gewährleistet werden kann. Die Schaffung eines ähnlichen Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Paare (wie das Bundesverfassungsgericht sie übrigens 1993 angemahnt hat) nimmt Ehen und Familien nichts weg. Insofern ist völlig schleierhaft, warum hier der besondere Schutz des Staates nicht mehr gegeben sein soll.
Aber hier erst einmal weiter der Wortlaut von Dr. Kuno Böse: "Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein Bundesgesetz und tritt am 1. August in Kraft, ob wir wollen oder nicht. Unser Bremer Gesetzentwurf ist also rein verfahrenstechnisch zu sehen und ist nicht zu verwechseln mit einer inhaltlichen Zustimmung zu der so genannten 'Homo-Ehe'." (Weser Report vom 3. Juni 2001, S. 2) Demnach kann das CDU-Klientel am rechten Rand ja zufrieden sein: Die Bremer CDU lehnt den Berliner Gesetzentwurf weiter strikt ab, muss leider aber eine verfahrentechnische Regelung zur Umsetzung dieses schlimmen Gesetzentwurfes anbieten, weil sie ihn nicht mehr verhindern kann. Dieses Eingeständnis darf aber nicht ohne einer abschließenden Drohung ausgesprochen werden:
"Mehrere Bundesländer haben jetzt in Karlsruhe Klagen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz angekündigt. Haben diese Erfolg, dann wird sich das Bremer Verfahrensgesetz wieder erledigt haben - und das Standesamt bleibt auch künftig Ehepaaren vorbehalten." (Weser Report vom 3. Juni 2001, S. 2)
Wie war das doch noch mit dem Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität in der Bremer Landesverfassung ...(Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Art. 125 der Landesverfassung - Änderung von Art. 2 Abs. 2 LV = Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität, Bremen am 4.05.2001).
Am Donnerstag, den 21. Juni 2001, debattierte die Bremische Bürgerschaft in erster und zweiter Lesung das Bremische Einführungsgesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die grüne Fraktion stimmte mit SPD und CDU für den Gesetzentwurf. Kritisiert haben wir dabei allerdings, dass dieser Gesetzentwurf alle weitergehenden personenstandsrechtlichen Bestimmungen, wie etwa die Beteiligung von Zeugen an der Eintragung, nicht weiter regelt.
Sein Debüt gab bei der Bürgerschaftsdebatte der designierte Innensenator Dr. Kuno Böse. Hierbei fuhr er seinem Fraktionschef Jens Eckhoff kräftig in die Parade. Obwohl der Senat das vorliegende Gesetz in die parlamentarische Beratung eingebracht habe, vertrete er, Dr. Kuno Böse, eine ganz andere Position. Der Bremer Gesetzentwurf sei leider verfahrenstechnisch notwendig, da die Bundesregierung das Lebenspartnerschaftsgesetz ganz willkürlich in einen zustimmungspflichtigen und in einen durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Teil aufgespalten habe. Dies führe zu chaotischen Zuständen, da jetzt in fast allen Bundesländern unterschiedliche personenstandsrechtliche Regelungen in Kraft träten. Somit hoffe er, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Gesetzentwurf doch noch für verfassungswidrig erklären werde.
Besser kann man sein eigenes Wirken wohl nicht ins Zwielicht stellen. Denn die beklagten chaotischen Zustände sind doch gerade durch die CDU und somit auch durch den Bremer Innenstaatsrat Dr. Kuno Böse entstanden, der sich mit seiner Partei beharrlich weigert, im Vermittlungsausschuss des Bundesrates an einer einvernehmlichen Lösung mit zu wirken. Es bleibt deshalb festzustellen: Die CDU, insbesondere aber Ihr kommender Innensenator, erweisen sich auch noch als schlechte Verlierer.
Die Bremer CDU sollte bei allem nicht vergessen: Berliner Verhältnisse könnten auch in Bremen Wirklichkeit werden.
Der 18. Juli 2001 wird als historische Datum in die Schwulen- und Lesbengeschichte Deutschlands eingehen. Denn an diesem Datum wurde die entscheidende Hürde für die 'Homo-Ehe' genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge Sachsens und Bayerns auf Aussetzung der Gesetzesnovelle zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft abgelehnt. Hiermit haben sich Lesben und Schwule endgültig von ihrer Außenseiterrolle emanzipiert und sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Schwule und lesbische Partnerschaften werden vom Staat als schützenwerte Verantwortungsgemeinschaften anerkannt. Die weiteren Auseinandersetzungen werden sich nun noch um die Ausgestaltung dieser Rechtsvorschrift drehen. Somit geht es nicht mehr um das 'Ob', sondern nur noch um das 'Wie' der formulierten Rechte und Pflichten für die eingetragenen Partner bzw. Partnerinnen. Und diesen Debatten können wir mit Gelassenheit entgegensehen.
Die Bremer Fraktion der Grünen hat die folgende Presseerklärung zur Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts herausgegeben:
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft kommt - Grüne freuen sich sehr darüber
Das Bundesverfassungsgericht hat heute zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung von Lesben und Schwulen entschieden. Bayerns Versuch, das Gesetz für die so genannten Eingetragenen Lebenspartnerschaften zu stoppen, ist gescheitert.
"Ab dem 1. August 2001 können nun Lesben und Schwule ihre Partnerschaft öffentlich 'besiegeln'. Das ist gut so", freut sich Karoline Linnert, grüne Fraktionsvorsitzende. Besonders wichtig ist für die Grünen der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, dass alle ab dem 1. August eingegangenen rechtlichen Bindungen aufgrund dieses Gesetzes selbst dann Bestand haben, wenn das Lebenspartnerschaftsgesetz in einzelnen Teilen verfassungswidrig sein sollte.
"Mit dieser Entscheidung ist deutlich geworden, dass die Engstirnigkeit von CDU-Politikern der gesellschaftlichen wie auch der europäischen Entwicklung widerspricht. Auch wenn es dem Bremer Innensenator-in-spe Kuno Böse nicht gefällt", so Karoline Linnert.
Um 11.10 Uhr war es so weit. Zwei glückliche Frauen verließen nach der Eintragung ihrer Partnerschaft auf dem Bremer Standesamt das Gebäude in der Holler Allee, um sich den Fragen der zahlreichen Reporter zu stellen. Etliche strahlende 'Brautjungfern' warfen Reis und schenkten Rosen, Helga Trüpel vom Grünen Bremer Fraktionsvorstand und Jörg Hutter vom Grünen Bremer Landesvorstand gratulierten und überreichten einen Strauß Blumen, bevor das frisch 'verpartnerte' Paar in eine alte Kutsche stieg und davonfuhr. Eine Kutsche übrigens, die von den beiden Friesen-Hengsten Eddie und Freddie gezogen wurde, den eigenen Pferden des neuen Paares.
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Wie geht es weiter?
Die Auseinandersetzungen werden jetzt in die nächste Runde gehen. Aufgrund der Fundamentalopposition der CDU gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen derzeit recht widersprüchliche gesetzliche Regelungen zum Personenstand. Diese werden die Auseinandersetzung um eine Neudefinition staatlicher Schutz- und Förderinteressen beschleunigen. Warum etwa sollten kinderlose heterosexuelle Ehen steuerlich bevorzugt werden, nicht aber allein erziehende Väter und Mütter sowie schwule und lesbische Partnerschaften, in denen Kinder erzogen werden? Verdient die Erziehung von Kindern und Pflege hilfebedürftiger Personen im Rahmen von Verantwortungsgemeinschaften nicht generell eines staatlichen Schutzes und besonderer Förderung? Müssen Rechte und Pflichten innerhalb von Partnerschaften nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen?
Na ja, und dann noch diese verbiesterte CSU in Bayern ... Das kann ja nur amüsant werden.
Deshalb wird diese Seite auch in Zukunft um die kommenden Debatten ergänzt werden. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, sollte hier wieder vorbeischauen.
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