Bremische Landesverfassung

Du bist hier: Willkommen  DreieckSchwul DreieckGrüne DreieckSchwulenpolitik DreieckBremische Landesverfassung
 

Diskriminierungsverbot in die Bremische Landesverfassung

Inhalt

Antrag: Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung in die Landesverfassung

Debatte der Bremischen Bürgerschaft am 22. Februar 2001

Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Art. 125 der Landesverfassung vom 4. Mai 2001

Zweite Lesung: Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in Bremische Landesverfassung

 

Landesverfassung

Antrag: Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung in die Landesverfassung

Zum zweiten Mal startet unsere grüne Bürgerschaftsfraktion den Anlauf, ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung in der Landesverfassung zu verankern. Der folgende Antrag ist im Dezember 2000 eingebracht worden.

Antrag_Diskriminierungsverbot_in_Landesverfassung

Debatte der Bremischen Bürgerschaft am 22. Februar 2001
Jörg Hutter

Copyright © Jörg Hutter. Alle Rechte vorbehalten. Der hier veröffentlichte Artikel ist urheberrechtlich geschützt und darf nur zu privaten Zwecken heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Für andere Absichten - insbesondere das Einstellen auf Webseiten - ist das Einverständnis des Verfassers einzuholen.

Die Bremische Bürgerschaft hat den oben abgebildeten Antrag auf ihrer Sitzung am 22. Februar 2001 beraten. Bei Enthaltung des Vertreters der rechtsextremen DVU stimmte die Bremische Bürgerschaft einstimmig für die beantragte Verfassungsänderung. Ein nichtständiger Ausschuss ist nach Art. 125 der Bremischen Landesverfassung eingesetzt und damit beauftragt worden, den genauen Wortlaut der Änderung festzulegen. Diese Beschlussfassung kommentierte der Weser Kurier in seiner Ausgabe vom 23. Februar 2001 unter der Überschrift "Verfassung schützt auch Homosexuelle" wie folgt:

"Als erstes altes Bundesland stellt Bremen künftig Homosexuelle ausdrücklich unter den Schutz seiner Landesverfassung. Eine entsprechende Änderung beschloss gestern auf Antrag der Grünen die Bürgerschaft in erster Lesung mit den Stimmen aller drei Fraktionen. Gegenwärtig heißt es in dem einschlägigen Artikel 2, Absatz 2: 'Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner sozialen Stellung, seiner religiösen und politische Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden.' Nun soll diese Aufreihung um einen Begriff wie 'sexuelle Orientierung' erweitert werden. Wie der Wortlauf der Verfassungsänderung ausfallen wird, muss jetzt in einem eigens gebildeten Ausschuss beraten werden."

Innerhalb der CDU-Fraktion hatte sich wohl der Fraktionsvorsitzende Jens Eckhoff durchgesetzt. Gleichwohl konnte man in seinem Plädoyer für die Verfassungsänderung erahnen, welche Schwierigkeiten die CDU mit diesem Vorstoß gehabt haben muss. Denn zweifelsfrei ahnen die Bremer Christdemokraten, dass dieser Schritt auch Folgen für Ihre Haltung zum Lebenspartnerschaftsgesetz der rotgrünen Bundesregierung haben wird. Bei der Frage, welche Bremische Behörde für die Eintragung der Partnerschaften ab August 2001 zuständig sein soll, wird die CDU beweisen müssen, wie Ernst es ihr mit dem Diskriminierungsverbot wirklich ist. Der Weser Kurier zitiert Eckhoff zu dieser 'heiklen' Frage wie folgt:

"Neben Ehe und Familie könnten auch homosexuelle Beziehungen 'eine wichtige Basis unserer Gesellschaft sein'. Mit diesen Worten begründete der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Eckhoff die Zustimmung der Christdemokraten zur Verfassungsänderung. Der Staat müsse die private Lebensgestaltung jedes Einzelnen respektieren, so Eckhoff weiter. Unter Hinweis auf das Grundgesetz, das Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz stellt, lehnte der Fraktionsvorsitzende jedoch nach wie vor die rechtliche Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ab."

Immerhin: Die CDU hat sich merklich bewegt. Zurecht bewertet Reiner Neumann als Vorstandsmitglied des Bremer Rat & Tat Zentrums für Schwule und Lesben diesen Schritt als einen riesigen Erfolg. Erneut der Weser Kurier:

" 'Bremen ist damit das erste alte Bundesland, das die Antidiskriminierungspolitik der Europäischen Union aufgreift', kommentierte gestern Reiner Neumann vom 'Rat-und-Tat-Zentrum für Schwule und Lesben' und sprach von einem 'großartigen Erfolg' ".

taz bremen vom 5. Mai 2001

Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Art. 125 der Landesverfassung - Änderung von Art. 2 Abs. 2 LV

I. Bericht

1.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat am 22. Februar 2001 den am 21. Dezember 2000 eingebrachten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, Drucksache 15/581, in erster Lesung beschlossen. Beantragt wird folgende Änderung der landesverfassung:
"In Artikel 2 Absatz 2 werden hinter den Worten 'soziale Stellung' die Worte 'sexuelle Orientierung' eingefügt."

Am 22. Februar 2001 hat die Bürgerschaft (Landtag) ferner einen nichtständigen Ausschuss gemäß ART. 125 der Landesverfassung eingesetzt. Ihm wurde der Antrag am gleichen Tag zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Dem Ausschuss gehören an:

Mitglieder: Stellvertreter:

Engelmann, Michael

Berk, Gerlinde
Isola, Horst Schwarz, Gisela
Eckhoff, Jens Oppermann, Karl Uwe
Röwekamp, Thomas Windler, Annedore
Dr. Kuhn, Hermann Linnert, Karoline

Am 4. Mai 2001 hat der Ausschuss den Abgeordneten Eckhoff zum Vorsitzenden und den Abgeordneten Engelmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

2.
Im Ausschuss bestand Übereinstimmung darüber, dem Ziel des Antrags zu entsprechen.

Die Anschauungen über Sexualität haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Dennoch sind einzelne Formen der Sexualität mit Benachteiligungen verbunden. Dem soll durch ein Diskriminierungsverbot entgegengewirkt werden.

Entsprechende Bestimmungen befinden sich in den Verfassungen von Berlin. Brandenburg und Thüringen. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält ein Diskriminierungsverbot. Die Formulierungen sind unterschiedlich. Die Charta verbietet Diskriminierungen wegen der "sexuellen Ausrichtung". Nach der Verfassung von Thüringen darf niemand wegen seiner "sexuellen Orientierung" bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Verfassungen Berlins und Brandenburgs knüpfen dieses Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbot an die "sexuelle Identität".

Der Ausschuss war sich darin einig, eine Formulierung zu wählen, die Sexualität nicht nur als statisches, vorgegebenes Merkmal erfasst, sondern auch Formen der Sexualität umschließt, die mit einer bewussten Entscheidung verbunden sein können. Darüber hinaus soll die Formulierung klarstellen, dass das Benachteiligungsverbot nicht nur für Homosexuelle gilt, sondern auch für Bisexuelle und Transsexuelle. Der Ausschuss geht davon aus, dass der Begriff sexuelle Identität diesen beiden Zielen gerecht wird.

II. Antrag

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag), den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der nachfolgenden Fassung zu beschließen:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947 (SaBremR 100-a-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Februar 2000 (BremGBl. S. 31), wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 Abs. 2 werden hinter den Worten "soziale Stellung" die Worte "sexuelle Identität" eingefügt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

Eckhoff

Vorsitzender

Zweite Lesung: Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in Bremische Landesverfassung

Die Bremische Bürgerschaft beschloss am Donnerstag, den 21. Juni 2001, in zweiter Lesung, das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität in die Bremische Landesverfassung aufzunehmen. Die dritte Lesung und somit die Schlussdebatte hat im August 2001 stattgefunden. Die Änderung der Landesverfassung tritt somit in Kraft.

Zurück zum Beginn

Home Startseite www.joerg-hutter.de