Gutachten: Zuchthaus Celle befürwortet KZ-Deportation

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Gutachten des Zuchthauses Celle über die Notwendigkeit einer Einweisung in ein Konzentrationslager

Report of the Celle convict prison on the necessity of a deportation into a concentration camp

 

Gutachten Zuchthaus Celle über die Notwendigkeit einer Deportation in ein Konzentrationslager

Abbildung: Das Zuchthaus Celle befürwortet in einem Gutachten die KZ-Deportation.

(Illustration: The penitentiary Celle approves in a report the deportation to a concentration camp)

Transkription des Gutachtens

Hauptstaatsarchiv Hannover, Akte Hann. 86 Celle, Acc. 142/90, Nr. 39/0548; Blatt 16 Rückseite

Angaben über die Wesensart des Gefangenen oder Verwahrten und sein Verhalten während des Vollzuges

Der Krankenpfleger Karl Gorath verbüßt hier wegen Sittlichkeitsverbrechen in (Aktenzeichen) der Staatsanwaltschaft in Wesermünde-Lehe eine Gesamtzuchthausstrafe vom 18.01.1940 bis 16.12.1942. Überhaft ist nicht vermerkt.

Gorath ist zwei mal mit Gefängnis vorbestraft. Die Straftaten sind in den Jahren 1934 und 1939 begangen worden und waren widernatürliche Unzucht unter Unterschlagung.

Während seiner jetzigen Strafverbüßung brauchen Führung und Arbeitsleistungen des Gorath nicht besonders beanstandet zu werden. Zweifellos hat auch die jetzige Strafe einen gewissen Eindruck auf ihn gemacht. Daß dieser Eindruck aber so stark ist, daß er Gorath künftig von der Begehung weiterer Straftaten abhält, muß ich im Hinblick auf seine einschlägige Vorstrafe stark bezweifeln. Gorath wird höchstwahrscheinlich wieder rückfällig werden, wenn die jetzige Strafe bei ihm in Vergessenheit gerät.

Die Anordnung einer polizeilichen Auflage könnte den Gorath nur zum Vorteil gereichen.

                                                                                                           Celle, den 3. November 1942

                                                                                                         Der Vorstand des Zuchthauses

                                                     im Auftrag (Klemmer, Unterschrift noch nicht entschlüsselt)
                                                                                               Verwaltungsinspektor

Zur Bedeutung der Zuchthäuser im Rahmen der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung

Diese Stellungnahme hat wesentlich dazu beigetragen, dass die zuständige Kriminalpolizeileitstelle am 30. November 1942 die Deportation in ein Konzentrationslager angeordnet hat. Die Verantwortung für diese Unrechtsmaßnahme hat die Strafanstalt mit Schreiben vom 4.08.1950 (Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Celle, Akte Acc. 142/90, Nr. 39/0548, Blatt 23 ) und die Staatsanwaltschaft Celle mit Nachricht vom 22.06.1953 (Staatsarchiv Bremen, Landesamt für Wiedergutmachung, Akte 4,54 - E 7876, Blatt 35) zu vertuschen versucht, indem sie abstritten, dass im Anschluss an die Haft eine KZ-Deportation erfolgt sei oder von nur einer formularmäßigen Mitteilung über die anstehende Haftentlassung des Karl Gorath an die Kriminalpolizei berichtet haben. Die These ist daher plausibel, dass neben der Kriminalpolizei wohl auch die Justizvollzugsanstalten zu den Hauptinstanzen der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung zählen müssen, da sie ihre Justizgefangenen nach Strafverbüßung bedenkenlos der polizeilichen Willkür auslieferten.

Transcription of the report

English translation follows soon

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